Vorsorgevollmacht – Widerruf durch Kontrollbetreuer

Immer wieder erleben wir Fälle in der Praxis bei denen Kontrollbetreuer vom Gericht eingesetzt werden, damit die Vorsorgevollmacht überprüft und ggfs. widerrufen wird. Wir weisen auf die Entscheidung des BGH NJW RR 2012, Seite 964 hin. Der Kontrollbetreuer darf nur bestellt werden, wenn die Voraussetzungen der nicht mehr Handlungsfähigkeit des Vollmachtgebers vorliegen. Ein einfacher Verdacht reicht nicht aus. Im Übrigen […..]
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Unternehmensvollmacht – Inhalt

Eine Unternehmermustervollmacht sollte man als Unternehmervorsorgevollmacht überhaupt nicht verwenden, da jedes Unternehmen andersartig gelagert ist und betriebsbestimmte Interessen verfolgt werden, die man in einem Musterformular überhaupt nicht aufnehmen kann. In einem derartigen Fall ist eine Einzelfallberatung immer notwendig. Entscheidend ist, dass die Unternehmensvollmacht so ausgestattet ist, dass im Notfall – eingetreten durch Verkehrsunfall, Krankheit oder Altersgründen – jemand handeln kann […..]
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Betreuung – Scheidungsverfahren

Aus der Praxis heraus sind Verfahren bekannt, in denen Töchter –teilweise mit Erfolg- versucht haben, die Scheidung eines unter Betreuung stehenden Angehörigen durchzusetzen. Hintergrund kann oftmals der Weg zum Vermögen des Betreuten sein. Die Ehefrau, die in einem solchen Fall die Vorsorgevollmacht hatte, kann ihren Ehemann in einem Scheidungsverfahren nicht vertreten, der gegen die die Scheidung eingereicht hat. In einem […..]
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Betreuung – entfernt wohnender Betreuer

Wohnt der Betreuer in einer größeren Entfernung zum Betreuten, so kann die Betreuung deswegen dem Betreuer entzogen werden, da aufgrund der großen Entfernung eine angemessene persönliche Betreuung langfristig gewährleistet ist (Beschluss Amtsgericht Stade, Az.: XVII 272 /03 vom 18.10.2013). Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München

Vorsorgevollmacht – Betreuer

Liegt der konkrete Verdacht des Missbrauchs einer Vorsorgevollmacht vor, kann das Gericht nach § 301 Abs. 1 Satz 1 FamFG durch einstweilige Anordnung einen vorläufigen Betreuer bestellen, wenn dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gegeben sind und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht und ein ärztliches Zeugnis über den Zustand […..]
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Überwachungsbetreuer trotz Vorsorgevollmacht

Das Gericht hat grundsätzlich zu beachten, wenn der Betroffene in der Vorsorgevollmacht festlegt, dass ein Überwachungsbetreuer nur bestellt werden soll, wenn es konkrete Anzeichen für den Missbrauch der Vollmacht gibt. Der Überwachungsbetreuer darf nicht gegen den freien Willen des Betroffenen bestellt werden. Das Vormundschaftsgericht kann daher den Überwachungsbetreuer nur bestellen, wenn die in der Vorsorgevollmacht aufgeführten Voraussetzungen eingetreten sind. Der […..]
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Vorsorgevollmacht durch Ehepartner/ Eltern/ Kinder, geringes Überwachungsbedürfnis

Gerade zur Vorsorgevollmacht von Eltern, Ehegatten und Abkömmlingen hat das Oberlandesgericht München am 7.10.2006, Aktenzeichen: 33 Wx 159/ 06 entschieden, dass hier ein geringeres Überwachungsbedürfnis besteht. Nach herrschender Auffassung darf deshalb ein Betreuer zur Überwachung des Bevollmächtigten nur bestellt werden, wenn auf Grund der Umstände des Einzelfalls ein konkretes Bedürfnis für die Überwachung besteht (OLG Schleswig FGPrax 2004, 70). Hierfür […..]
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Erweiterung der Betreuung

Die Aufgabenkreise des Betreuers können bei Bedarf erweitert werden. Kann der Betroffene dennoch bestimmte Aufgaben selbst erledigen, so ist eine Erweiterung der Betreuung auf diese Aufgabenkreise nicht erforderlich. KG Berlin, Beschl. v. 26.04.2005, Az. 1 W 414/04

Missbrauch einer Vollmacht

Die Einrichtung einer Betreuung ist erforderlich, wenn der Bevollmächtigte von der Vorsorgevollmacht keinen Gebrauch macht oder nicht im Interesse des Betroffenen handelt. Dies kann der Fall sein, wenn der Bevollmächtigte nicht für den Betroffenen handelt, obwohl dessen Angelegenheiten geregelt werden müssen, oder die Vollmacht zu seinen Gunsten missbraucht. Des Weiteren kann eine Betreuung eingerichtet werden, wenn die Wahrnehmung der Interessen […..]
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Akzeptanz im Rechtsverkehr

Wird einer unbedingt erteilten Vorsorgevollmacht im Rechtsverkehr unberechtigt die Akzeptanz verweigert, so begründet dies nicht die Erforderlichkeit einer Betreuung. Die Durchsetzung der Vorsorgevollmacht mag zwar im Rechtsverkehr scheitern, eine Betreuung wird jedoch erst dann erforderlich, wenn der Vorsorgevollmacht berechtigt die Akzeptanz verweigert würde oder die Akzeptanzprobleme nachhaltig anhielten. AG Lübeck, Beschl. v. 14.11.2011, Az. 4 XVII H 23481

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