Vielen Bürgern ist nicht bekannt, dass es in Deutschland ein Rechtsdienstleistungsgesetz gibt. Dieses Gesetz regelt, wer außergerichtliche Dienstleistungen erbringen darf (§ 1 I Dienstleistungsgesetz), weil durch dieses Gesetz der Rechtssuchende von unqualifizierten und unprofessionellen Beratungen geschützt werden soll, insbesondere von Beratungen, die durch Personen erfolgt, die überhaupt keine richtige Ausbildung besitzen. Letztendlich gilt, dass die Rechtsberatung nur Rechtsanwälte durchführen dürfen […..]
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