Vorsorgevollmacht – Vergütungsvereinbarung fehlt

Fehlt bei der Vorsorgevollmacht, wie meistens, eine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung, so hängt es davon ab, ob es sich um eine Gefälligkeit des täglichen Lebens handelt, dann liegt Unentgeltlichkeit vor und eine Vergütung ist nicht geschuldet. Das gilt auch, wenn ein Auftrag vorliegt, nämlich, wenn Familienangehörige praktisch mehr oder minder als Ehrenamt die Vorsorgevollmacht ausführen. Stillschweigend gilt ein […..]
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