Vorsorgevollmacht – transmortale Vollmacht

Die transmortale Vollmacht hat den Vorteil, dass nach dem Tod des Vollmachtgebers der Bevollmächtigte praktisch so lange weiter handeln kann, bis entweder die Erbeneinsetzung geklärt ist oder der Testamentsvolltrecker das Amt angenommen hat. Gerade in diesem Zeitraum, der manchmal sogar mehrere Jahre dauern kann, kann der transmortale Bevollmächtigte handeln, wie wenn der Vollmachtgeber noch leben würde. Unter transmortaler Vollmacht verstehen wir eine Vollmacht, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus so lange wirkt, wie wir oben dargestellt haben.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München-Gräfelfing

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