Es ist wirklich unglaublich, wer alles in Deutschland Vorsorgevollmachten zum Kauf
anbietet. Sogar die politischen Parteien haben im letzten Wahlkampf Veranstaltungen durch
ihre Kandidaten durchführen lassen, mit Werbeplakaten, dass sie zur
Vorsorgevollmachtsinformation einladen. Mit welcher Dreistigkeit werben diese Leute, die
oft nur Mindestkenntnisse im Bereich der Vorsorgevollmacht haben, zu einem Vortrag über
Vorsorgevollmachten? Nunmehr stellen wir fest, dass eine ganz erhebliche Anzahl von
Anbietern Vorsorgevollmachten anbietet.
Wir müssen den Verbraucher dringend darauf hinweisen, dass eine Vorsorgevollmacht nicht
in 5 Minuten abgehandelt ist, auch ein Vortrag hierzu ist oft nicht ausreichend. Es gibt eine
Fülle von Problemen, die an sich nur Anwälte kennen, die sich auch mit Rechtstreitigkeiten
über Vorsorgevollmachten befassen. Auch Notare führen keine Prozesse und kennen
manchmal die tatsächlichen Probleme der Vorsorgevollmacht nicht.
Viele wissen nicht, dass die Vorsorgevollmacht auch durch ein Gerichtsverfahren widerrufen
werden kann. Jeder, der Angst hat, dass der Vollmachtnehmer die Vollmacht missbraucht
(Aber oft auch Krankenhäuser oder Altenheime, die sich über die Art und Weise des
Auftretens des Vollmachtnehmers beschweren), kann eine Beschwerden an das
Betreuungsgericht richten, mit der Zielrichtung, die Vollmacht zu entziehen. Ist sie einmal
entzogen, wird der Vollmachtgeber auf Dauer ein Betreuter.
Es gibt so viele Hinweise, die man im Rahmen einer Besprechung geben muss, sodass unter 2
Stunden eine derartige Beratung kaum stattfinden kann. Wir raten daher dringend, sich auf
derartige Geschäftsmodelle nicht einzulassen. Oftmals stehen ganz andere Zielrichtungen
dahinter. Suchen Sie sich einen Experten, der sich auf dem Gebiet auskennt. Auch Formulare
aus dem Internet, bei denen Sie „Ja“ und „Nein“ ankreuzen müssen, sind unzureichend. Die
meisten wissen nicht, dass wenn Sie bei Vorsorgevollmacht „Nein“ ankreuzen, dass sie dann
in diesem Bereich einen Betreuer haben.