Vollmacht – Widerruf

In der Praxis stellen wir sehr viele Fälle fest, bei denen Vollmachten widerrufen werden, um an das Vermögen der Vollmachtgeber zu gelangen. Hilfspersonen, Nachbarn oder eigene Angehörige versuchen oftmals, Vollmachten bei alten Menschen zu ergattern, um Vorsorgevollmachten zu widerrufen, die die alten Menschen schon vor längerer Zeit an Vertrauenspersonen gegeben haben. Es empfiehlt sich daher, den Widerruf einer Vollmacht eventuell von der Genehmigung des Kontrollbevollmächtigten abhängig zu machen. Soweit Sie hierfür eine bestimmte Formulierung wünschen –auch soweit Sie eine Vertrauensperson wünschen, die als Kontrollbevollmächtigter eintreten kann- können Sie sich direkt an die Stiftung wenden. Wir sind gerne bereit, Ihnen entsprechende Personen oder Möglichkeiten zu benennen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München-Gräfelfing

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