Die Vorsorgevollmacht müsste rechtlich besser abgesichert sein. Hier empfehlen wir das
österreichische Gesetz zumindest zu übernehmen. Nach dem österreichischem Recht ist eine
Vorsorgevollmacht nur wirksam, wenn die Unterschrift von drei Personen bestätig wurde.
Die Personen müssen bestätigen, dass der Inhalt der Vorsorgevollmacht so gewünscht
wurde.
In Deutschland ist die Vorsorgevollmacht oft der Jackpot für Betrüger. Die Betrüger lassen
sich die Vorsorgevollmacht ausstellen und widerrufen alte Vorsorgevollmachten, um die
Angehörigen von dem Erblasser abzuhalten. Durch Hausverbote, Verhinderung des
Postzugangs und Umleitung von Telefongespräche ist dies relativ einfach möglich.
Seit 1992 gibt es in Deutschland das Betreuungsrecht. Das Betreuungsrecht bedeutet, dass Sie ein Betreuungsverfahren und eine Betreuung verhindern können, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht haben.
Warum ist die Rechtslage so?
Viele Bundesbürger glauben, dass im Notfall, falls Sie aufgrund einer Krankheit, eines Verkehrsunfalls oder aus sonstigen Gründen handlungsunfähig sind, dann der Ehepartner oder die Angehörigen bzw. Kinder sie automatisch vertreten können. Dies ist nach dem deutschen Recht nicht so. Es gibt keine gesetzliche Stellvertretung für Ehepartner, Angehörige oder Kinder. Im Notfall darf auch der Arzt, aufgrund seiner Verschwiegenheitsverpflichtung weder Krankheitsinformationen weitergeben, noch Behandlungsanweisungen ausführen.
Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht haben, wird in einem solchen Fall ein Betreuungsverfahren bei Gericht eingeleitet, um eine Behandlungsgenehmigung, die Sie nicht mehr erteilen können, zu ersetzen. Sie erhalten in einem derartigen Fall entweder einen Angehörigen als Betreuer oder eine völlig fremde Person. Dies alles können Sie verhindern, wenn Sie schon jetzt eine Vorsorgevollmacht erstellen. Es gibt viele Arten von Vorsorgevollmachten, die im Internet erhältlich sind, ohne dass Sie Ihnen in der konkreten Situation wirklich helfen. Die Vorsorgevollmacht muss auf Ihre Person und auf Ihre Lebensbedürfnisse zugeschnitten sein und sollte so aufgebaut werden, dass ein Missbrauch fast unmöglich wird.
Für Fragen und Anregungen zu diesem Thema sind wir Ihnen dankbar.
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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