Vorsorgevollmacht – Formulare

Wir empfehlen an sich keine speziellen Vorsorgevollmachtsformulare, da die Vollmacht im einzelnen zwischen dem Vollmachtgeber und dem Vollmachtnehmer besprochen sein muss. Diese Besprechung
muss und sollte in Gegenwart eines Experten bzw. Anwalts erfolgen, der sich im
Betreuungsrecht und Vorsorgevollmachtsrecht auskennt.

 

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in 82166 Gräfelfing,
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