Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht müsste rechtlich besser abgesichert sein. Hier empfehlen wir das
österreichische Gesetz zumindest zu übernehmen. Nach dem österreichischem Recht ist eine
Vorsorgevollmacht nur wirksam, wenn die Unterschrift von drei Personen bestätig wurde.
Die Personen müssen bestätigen, dass der Inhalt der Vorsorgevollmacht so gewünscht
wurde.

In Deutschland ist die Vorsorgevollmacht oft der Jackpot für Betrüger. Die Betrüger lassen
sich die Vorsorgevollmacht ausstellen und widerrufen alte Vorsorgevollmachten, um die
Angehörigen von dem Erblasser abzuhalten. Durch Hausverbote, Verhinderung des
Postzugangs und Umleitung von Telefongespräche ist dies relativ einfach möglich.

Seit 1992 gibt es in Deutschland das Betreuungsrecht. Das Betreuungsrecht bedeutet, dass Sie ein Betreuungsverfahren und eine Betreuung verhindern können, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht haben.

Warum ist die Rechtslage so?

Viele Bundesbürger glauben, dass im Notfall, falls Sie aufgrund einer Krankheit, eines Verkehrsunfalls oder aus sonstigen Gründen handlungsunfähig sind, dann der Ehepartner oder die Angehörigen bzw. Kinder sie automatisch vertreten können. Dies ist nach dem deutschen Recht nicht so. Es gibt keine gesetzliche Stellvertretung für Ehepartner, Angehörige oder Kinder. Im Notfall darf auch der Arzt, aufgrund seiner Verschwiegenheitsverpflichtung weder Krankheitsinformationen weitergeben, noch Behandlungsanweisungen ausführen.

Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht haben, wird in einem solchen Fall ein Betreuungsverfahren bei Gericht eingeleitet, um eine Behandlungsgenehmigung, die Sie nicht mehr erteilen können, zu ersetzen. Sie erhalten in einem derartigen Fall entweder einen Angehörigen als Betreuer oder eine völlig fremde Person. Dies alles können Sie verhindern, wenn Sie schon jetzt eine Vorsorgevollmacht erstellen. Es gibt viele Arten von Vorsorgevollmachten, die im Internet erhältlich sind, ohne dass Sie Ihnen in der konkreten Situation wirklich helfen. Die Vorsorgevollmacht muss auf Ihre Person und auf Ihre Lebensbedürfnisse zugeschnitten sein und sollte so aufgebaut werden, dass ein Missbrauch fast unmöglich wird. Die Stiftung forscht in diesem Bereich weltweit nach dem Inhalten von anderen Vorsorgevollmachten. Der Stiftung sind auch viele Fehlerfälle bekannt geworden, die zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht beachtet werden müssen.

Eine besondere Bedeutung hat die Stiftung für Unternehmer, die oftmals in der Erteilung der Vollmacht durch Gesellschafterverträge beschränkt werden können.

Über die Stiftung können Sie telefonische Beratungstermine mit Rechtsanwälten, die auf diesem Gebiet spezialisiert sind, vereinbaren. Ein Musterformular, das von Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Thieler erstellt wurde, können Sie zur Vorbereitung bei der Stiftung bestellen. Bei der Auswahl der Berater sollten Sie darauf achten, zu Rechtsanwälten zu gehen, die mit der Durchführung der Vorsorgevollmacht Erfahrung haben. Notare sind ebenfalls befugt, Vorsorgevollmachten zu erstellen. Eine Vollmacht muss aber nicht notariell erstellt werden.

Für Fragen und Anregungen zu diesem Thema ist die Stiftung Ihnen dankbar.

Vorsorgevollmacht – Rechtssicher

Immer wieder erleben wir, dass Vorsorgevollmachten nicht rechtssicher abgeschlossen
werden. Beispielsweise werden Vorsorgevollmachten aus dem Internet herausgedruckt, die
leider nur die Möglichkeit eröffnen ja oder nein anzukreuzen. Warum selbst offizielle
Staatsorgane diese Vorsorgevollmachten empfehlen ist nicht nachvollziehbar. Zumindest
müsste klarer der Hinweis erfolgen, dass wenn „nein“ angekreuzt wird, man automatisch
einen Betreuer hat. Empfehlenswert ist die Dokumentation mit Formularset, das Sie bei der
Stiftung-Vorsorgevollmacht zu einem Preis von 30,- Euro zzgl. 5,- Euro Versand, erhalten
können. Inhalt sind nicht nur die Formulare, es sind auch umfangreiche Erläuterungen zur
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung enthalten. Auch eine
Mustervorsorgevollmacht enthält diese Mappe, die von dem Betreuungsexperten Prof. Dr.
Thieler erstellt wurde.