Die Vorsorgevollmacht kann Familien zerstören

Die Stiftung Vorsorgevollmacht weist aus gegebenem Anlass im Hinblick auf die Pressedarstellung des Falles des Bundesaußenministers Scheel auf die Probleme der Vorsorgevollmacht hin, die in der Öffentlichkeit weitgehend nicht bekannt sind. Die Vorsorgevollmacht kann unter Umständen zu einer totalen Vernichtung der familiären Beziehungen führen. Kommt ein Dritter, egal über notarielle Vollmacht oder über ein Formular, das im Internet ausgedruckt wurde, an eine Vorsorgevollmacht und lässt diese von einem älteren Menschen unterschreiben, dann weiß oft der ältere Mensch nicht, was im Notfall mit ihm passiert. Die Vorsorgevollmacht gibt dem Bevollmächtigten weitgehend –ohne Kontrolle– die Möglichkeit, den betroffenen Menschen auch zu isolieren –an einem unbekannten Ort zu verstecken (siehe Fall Luxi). Sie gibt dem Bevollmächtigten das Recht, über Vermögen zu verfügen und Entscheidungen über Behandlungen des älteren Menschen zu treffen, ohne dass hier eine konkrete Kontrolle manchmal im Notfall möglich ist (siehe Fall Luxi mit Schlaganfall im Obdachlosenquartier in Tschechien).

Der Leiter des Forschungsinstituts, Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München, befasst sich auch mit dem internationalen Betreuungsrecht. Er weist auf die sehr gute Regelung in England hin. Dort muss eine Person an Eides statt erklären, dass die Vorsorgevollmacht auch so gewollt war. Aus Amerika hört man ebenfalls von Problemen mit derartigen Vollmachten und will ein eigenes Beschwerderecht der Angehörigen einführen. In Deutschland hat der Ehepartner oder Angehörige  keinerlei Rechte bei einer Vorsorgevollmacht, die eine fremde Person bekommen hat. Die Gerichte prüfen nur den Missbrauch, der oftmals schwer nachzuweisen ist. Oftmals werden die Missbrauchsfälle gar nicht bekannt. In anderen Ländern gibt es Gewaltschutzbehörden für ältere Menschen, die sofort von Angehörigen angerufen werden können. In Deutschland ist die Gefahr des Missbrauchs einer Vorsorgevollmacht erheblich. Es gibt zwar die Möglichkeit, einen Kontrollbetreuer bei Gericht (mit der Zielsetzung, die Ausübung der Vorsorgevollmacht zu kontrollieren) zu beantragen. Die Verfahren dauern lange oder sind überhaupt nicht durchführbar, wie im Fall Luxi, wenn der Betroffene im Ausland versteckt wird. Hier ist eine dringende Gesetzesänderung notwendig.

 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München

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