Immer wieder hören wir, dass die Vollmachtnehmer meinen, wenn sie mal eine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben, ist diese völlig sicher und eindeutig. Dies ist nicht so. Neben einer Vorsorgevollmacht kann jederzeit ein Betreuungsverfahren gegen den Vollmachtgeber eingeleitet werden. Immer wieder erlebt man Fälle, bei denen Vollmachtgeber entsetzt sind, durch ein Schreiben des Gerichts, dass trotz Vorsorgevollmacht ein Betreuungsverfahren eingeleitet wurde. Einer […..]
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