Eine bedingte Vorsorgevollmacht wird im Rechtsverkehr auf Akzeptanzprobleme stoßen. Hierbei wird das Handeln des Bevollmächtigten vom Eintritt des Vorsorgefalls abhängig gemacht. Dieses Ereignis müsste dann jedoch jedem einzelnen Geschäftspartner nachgewiesen werden. Das Grundbruchamt kann beispielsweise eine zusätzliche klarstellende Erklärung verlangen, sofern die Vollmacht nicht eindeutig ist oder berechtigte Zweifel bestehen. Der Bevollmächtigte muss dann in der Form des § 29 […..]
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