Im Rahmen der Vorsorgevollmacht sollte der Unternehmer auch klären, ob er irgendeiner Person Prokura erteilt, für den Fall, dass er nicht mehr handeln kann. Allerdings muss die Erteilung so erfolgen, dass sie sofort wirksam ist und nicht erst der Fall bewertet werden muss, ob der Unternehmer zurechnungsfähig ist oder nicht. Die Prokura bevollmächtigt den Prokuristen zu allen Arten von gerichtlicher […..]
Weiterlesen >