Einen interessanten Fall hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe zu entscheiden. Eine Schwester hatte der anderen Schwester vorgeworfen, dass Sie die Vermögensinteressen der Vollmachtgeberin missbraucht. Aus diesem Grund hat die Schwester, die diese Vorwürfe machte, der anderen Schwester gegenüber die Vorsorgevollmacht widerrufen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte die Klage abgewiesen, weil 1. Die Vorsorgevollmacht inhaltlich nicht erlaubt, dass ein Vollmachtnehmer die Vollmacht des […..]
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