Beschwerdebefugnis eines Bevollmächtigten

Widerruft der Kontrollbevollmächtigte eine Vollmacht, steht dem betroffenen Bevollmächtigten keine Beschwerdebefugnis zu. Die Anordnung einer Betreuung betrifft den Vorsorgebevollmächtigten nicht in seinen eigenen Rechten. Der Vorsorgebevollmächtigte hat gegenüber dem Vollmachtgeber auf Grund der Vollmacht keine gesicherte Rechtsstellung, da dieser die Vollmacht jederzeit widerrufen kann. Der Bevollmächtigte kann aber im Namen des Betroffenen gegen die Bestellung eines Betreuers Beschwerde einlegen, um […..]
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Beschwerdebefugnis der Angehörigen

Angehörige eines Betroffenen sind  grundsätzlich nicht befugt, gegen die Bestellung eines Betreuers Beschwerde zu erheben, da sie nicht in ihren eigenen Rechten betroffen sind. Eine Ausnahme hiervon gilt nur, sofern die Angehörigen bereits im ersten Rechtszug Verfahrensbeteiligte waren. In diesem Fall können sie die Interessen des Betroffenen wahrnehmen. LG Bielefeld, Beschl. v. 06.11.2012, Az. 23 T 587/12

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