Interessant ist eine Entscheidung des BGH vom 30.03.2011 (Datenbank). In dieser Entscheidung ging es um einen Streit zwischen drei Kindern, die die Vorsorgevollmacht hatten. Ein Kind wollte den Elternteil, der die Vollmacht erteilt hatte, in ein Heim einweisen lassen, die anderen beiden Kinder nicht. Es kam zu einem Streit zwischen den drei Bevollmächtigten. Der Sohn, der die Unterbringung im Heim […..]
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