Banken müssen Vorsorgevollmacht anerkennen!

Entscheidung LG Detmold, Urteil vom 14.01.2015 – 10 S 110/14: 1. Eine Vollmacht bezüglich der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers berechtigt den Bevollmächtigten auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist. 2. Macht eine Bank die Verfügung des Vorsorgegebebevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmachtgebers trotz Vorliegens der Vorsorgevollmacht von unberechtigten Bedingungen […..]
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Vorsorgevollmacht – Blockade durch Banken

Ein Fall ist der Vorsorgevollmacht – Stiftung bekannt geworden, der sich auch wieder dadurch auszeichnete, dass die Bank unberechtigt von dem Inhaber einer Vorsorgevollmacht für die Abhebung vom Sparkonto des Vollmachtgebers eine besondere Bankvollmacht wünschte. Der Vollmachtnehmer erhielt aufgrund seiner Zahlungsanweisung, die er der Bank aushändigte, kein Geld vom Konto des Vollmachtgebers. Die Bank verlangte eine Bankvollmacht. Der Vollmachtnehmer hat […..]
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Vorsorgevollmacht – Postmortale Vollmacht Widerruf durch Miterben

Eine ganz wichtige Entscheidung hat das Landgericht Aachen mit Urteil vom 18.01.2016 (1 U 138/16) getroffen. Ein Miterbe hatte die Vorsorgevollmachten der anderen Miterben widerrufen. Die anderen Miterben wurden durch das Testament Erben. Die anderen Miterben waren auch alle Bevollmächtigte der Vorsorgevollmacht, dies zur Erläuterung. Der Miterbe, der widerrufen hatte, teilte dies der Bank, die das Konto des Verstorbenen führte […..]
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Vorsorgevollmacht / Widerruf bei Banken

Immer wieder erleben wir Fälle, bei denen eine Vollmachtswiderruf nicht anerkannt wurde. Sie sollten den Widerruf immer sofort auch an alle Geldinstitute bzw. Banken versenden, bei denen der Erblasser Konten hat. Bei einer ungeklärten Rechtslage werden die Banken die Konten oftmals nicht mehr freigeben. Prof. Dr. Volker Thieler Rechtsanwalt

Vorsorgevollmacht / Widerruf bei Banken

Immer wieder erleben wir Fälle, bei denen eine Vollmachtswiderruf nicht anerkannt wurde. Sie sollten den Widerruf immer sofort auch an alle Geldinstitute bzw. Banken versenden, bei denen der Erblasser Konten hat. Bei einer ungeklärten Rechtslage werden die Banken die Konten oftmals nicht mehr freigeben. Prof. Dr. Volker Thieler Rechtsanwalt

VORSORGEVOLLMACHT – BANKENVERHALTEN

Manche Banken verhalten sich im Bereich der Vorsorgevollmacht völlig rechtswidrig. Das rechtswidrige Verhalten zeigt sich dadurch, dass die Banken dem Gesetz zuwider eine notarielle Vorsorgevollmacht oder eine notariell oder durch die Betreuungsbehörde beglaubigte Vorsorgevollmacht verlangen. Der Bundesgerichtshof hat zwischenzeitlich entschieden, dass eine Bank, die ein derartig rechtswidriges Verhalten zeigt, hierfür Schadensersatz leisten muss. Prof. Dr. Volker Thieler Rechtsanwalt

Vorsorgevollmacht – Bankenvollmacht

Die unglaublich wichtige Bedeutung einer Vorsorgevollmacht ist im deutschen Bankenwesen anscheinend bisher völlig unbekannt geblieben. Wir wundern uns und hören aus ganz Deutschland Stellungnahmen von Betroffenen, die Vorsorgeformulare zu den Banken bringen und sich bestätigen lassen wollen, dass die Banken die Vorsorgevollmacht anerkennen. Die Argumente der Banken sind so unglaublich, dass wir sie hier teilweise wiedergeben wollen: Ein Teil der […..]
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Vorsorgevollmacht / Widerruf bei Banken

Immer wieder erleben wir Fälle, bei denen eine Vollmachtswiderruf nicht anerkannt wurde. Sie sollten den Widerruf immer sofort an alle Geldinstitute bzw. Banken versenden, bei denen der Erblasser Konten hat. Bei einer ungeklärten Rechtslage werden die Banken die Konten oftmals nicht mehr freigeben. Prof. Dr. Volker Thieler Rechtsanwalt

Vorsorgevollmacht – Bankenvollmacht

Die unglaublich wichtige Bedeutung einer Vorsorgevollmacht ist im deutschen Bankenwesen anscheinend bisher völlig unbekannt geblieben. Wir wundern uns und hören aus ganz Deutschland Stellungnahmen von Betroffenen, die Vorsorgeformulare zu den Banken bringen und sich bestätigen lassen wollen, dass die Banken die Vorsorgevollmacht anerkennen. Die Argumente der Banken sind so unglaublich, dass wir sie hier teilweise wiedergeben wollen: Ein Teil der […..]
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VORSORGEVOLLMACHT – BANKENVERHALTEN

Manche Banken halten sich im Bereich der Vorsorgevollmacht völlig rechtswidrig. Das rechtswidrige Verhalten zeigt sich dadurch, dass die Banken dem Gesetz zuwider eine notarielle Vorsorgevollmacht oder eine notariell oder durch die Betreuungsbehörde beglaubigte Vorsorgevollmacht verlangen. Der Bundesgerichtshof hat zwischenzeitlich sogar entschieden, dass eine Bank, die ein derartig rechtswidriges Verhalten zeigt, hierfür Schadensersatz leisten muss. Prof. Dr. Volker Thieler Rechtsanwalt

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