Geheimnisverrat

Der Arzt unterliegt 203 des StGB, das heißt, dass nicht die Daten, die bekannt wurden, also die Krankheit oder Behandlungsmethode oder irgendetwas weitergegeben werden darf, was einen seiner Patienten betrifft. Es dürfte auch die Weitergabe strafbar sein, wenn er mitteilt, dass er dieser Patient sein Patient ist. Es besteht für den Arzt die Gefahr, dass er eine Gefängnisstrafe von bis […..]
Weiterlesen >

Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung

Soweit in einer Vorsorgevollmacht auch eine Patientenverfügung enthalten ist, ist der Bevollmächtigte im Bereich der gesundheitlichen Regelung im Bereich der ärztlichen Versorgungen nicht mehr frei, sondern wird durch die Patientenverfügung in seinen Rechten als Vollmachtnehmer eingeschränkt. Prof. Dr. Volker Thieler Rechtsanwalt

Vorsorgevollmacht – Einwilligungsfähigkeit

Wir erleben immer wieder Fälle, bei denen Bevollmächtigte über den Willen des Vollmachtgebers über ärztliche Eingriffe und Behandlungen entscheiden, obwohl der Vollmachtgeber noch einwilligungsfähig ist. Bei einwilligungsfähigen Patienten hat nicht der Vollmachtnehmer zu entscheiden, sondern der Vollmachtgeber. Zweifelt der Arzt, ob die Einwilligungsfähigkeit geben ist, muss er sich ein neurologisches oder psychiatrisches Gutachten einholen oder notfalls das Gericht anrufen. 
Prof. […..]
Weiterlesen >

Vorsorgevollmacht – Einwilligungsfähigkeit

Wir erleben immer wieder Fälle, bei denen Bevollmächtigte über den Willen des Vollmachtgebers über ärztliche Eingriffe und Behandlungen entscheiden, obwohl der Vollmachtgeber noch einwilligungsfähig ist. Bei einwilligungsfähigen Patienten hat nicht der Vollmachtnehmer zu entscheiden, sondern der Vollmachtgeber. Zweifelt der Arzt, ob die Einwilligungsfähigkeit geben ist, muss er sich ein neurologisches oder psychiatrisches Gutachten einholen oder notfalls das Gericht anrufen. Prof. […..]
Weiterlesen >

Themen
Alle Themen anzeigen