Immer wieder erleben wir in der Praxis Erbschleicherfälle, bei denen bei einem Notar heimlich eine Vorsorgevollmacht vom Erbschleicher dem Erblasser erstellt wurde. Immer wieder hören wir daher auch die Frage: Muss die notariell erstellte Vorsorgevollmacht beim Notar auch in notarieller Form widerrufen werden? Nein! Selbstverständlich muss diese nicht in gleicher Form widerrufen werden. Es reicht ein einfaches Schreiben mit der […..]
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