Vorsorgevollmacht – Prokura

Sie können auch im Rahmen der Vorsorgevollmacht eine Unternehmervorsorgevollmacht geben und dort eine Regelung treffen, wer Prokura hat. Die Prokura bevollmächtigt den Prokuristen zu allen Arten von gerichtlicher und außergerichtlicher Geschäftstätigkeit und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgeschäftes normalerweise beinhaltet oder erforderlich macht. Die Prokura hat den Vorteil, dass sie im Handelsregister eingetragen wird. Durch die Eintragung im Handelsregister kann sich der Prokurist ausweisen, dass er die Gesellschaft oder Fima vertritt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler

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