Es kommt immer wieder, dass Vorsorgevollmachten verschwunden sind. Die Kinder, aber oftmals auch derjenige der die Vorsorgevollmacht erteilt hat, bekommt die Vorsorgevollmacht nicht zurück und es bleibt ihm dann nur die Möglichkeit die Vollmacht für kraftlos zu erklären. Der Berechtigte muss beim Amtsgericht die Kraftlos-Erklärung der Vollmacht beantragen. Das Amtsgericht kann dies auch nicht abweisen mit der Behauptung dass die missbräuchliche Vorsorgevollmacht nicht im Raum steht. Allein die Rechtscheinwirkung der Vollmacht bedeutet, dass die Vollmacht solange wirksam ist bis die Urkunde dem Vollmachtgeber zurück gegeben oder für kraftlos erklärt wird. Ein derartiges Verfahren ist zulässig.