Für die deutsche Vorsorgevollmacht, die oftmals als sogenannte postmortale Vollmacht ausgestellt wird, muss man wissen, dass in Spanien eine postmortale Vollmacht nicht anerkannt wird. Die Rechtslage bezüglich der spanischen Vorsorgevollmacht, also wenn Sie in Spanien eine Vorsorgevollmacht erstellen wollen, können Sie unter Kester-Haeusler-Stiftung, Internationales Betreuungsrecht – Spanien, erfahren. Es können hier aber bezüglich der einzelnen Bundesländer innerhalb von Spanien Unterschiede bestehen.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München-Gräfelfing