Der Wirksamkeit einer zu einem früheren Zeitpunkt erteilten Vorsorgevollmacht steht nicht entgegen, dass beim Betroffenen eine fortschreitende Demenz diagnostiziert wurde. Wenn der Betroffene eine Vertrauensperson in einer freien Willensentscheidung bevollmächtigt hat, ist selbst dann von einer partiellen Geschäftsfähigkeit bezüglich der Vollmachtserteilung auszugehen, wenn es bereits zu diesem Zeitpunkt leichtere kognitive Defizite gibt.
OLG München, Beschl. v. 05.06.2009, Az. 33 Wx 278/08, 33 Wx 279/08