Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht

Die Generalvollmacht gibt dem Bevollmächtigten bis zum Zeitpunkt, solange der Vollmachtgeber noch geschäfts- und handlungsfähig ist, das Recht, letztendlich alle Rechtshandlungen vorzunehmen. Gerade Fälle aus der Vergangenheit, die mit totalen Vermögensverlusten für den Vollmachtgeber endeten, zeigen, wie gefährlich eine Generalvollmacht sein kann.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler

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