Die inhaltlichen Anforderungen an die Vorsorgevollmacht sind weitergehend als oftmals in der Praxis gesehen wird. Empfehlenswert ist es, in den drei üblichen Bereichen, nämlich Vermögen, Aufenthalt und medizinische Versorgung, die genauen Texte zu verwenden, die dafür gesetzlich vorgesehen sind. Allein nur der Hinweis in einer Vorsorgevollmacht, dass die persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten durch die Vorsorgevollmacht erledigt werden, würde bedeuten, dass die Vorsorgevollmacht unwirksam ist und eine Betreuung droht. Auch der bloße Verweis auf die einschlägigen Gesetzesvorschriften des Betreuungsrechts ist nicht ausreichend. Es empfiehlt sich immer wieder, darauf hinzuweisen, dass für eine Vorsorgevollmacht, die wirklich eine ganz entscheidende Zeit im Leben eines Menschen betrifft, dringend Experten herangezogen werden sollen, die das Betreuungsrecht und insbesondere die betreuungsrechtliche Praxis kennen. Dies dürften in der Regel Anwälte sein, die sich mit dem Betreuungsrecht befassen.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München-Gräfelfing