Wir waren Sie davor, sofort einen Betreuungsantrag zu stellen, wenn die Vorsorgevollmacht missbraucht wird. Wir erleben immer wieder Fälle, dass gerade Angehörige feststellen, dass sich irgendjemand eine Vorsorgevollmacht erschlichen hat. Um den Missbrauch der Vorsorgevollmacht zu stoppen, wird dann ein Antrag auf Betreuung gestellt.
Dieser Antrag bringt dem Erbschleicher dann die Glaubwürdigkeit, die er benötigt, um nachzuweisen, dass die Angehörigen nur an das Geld wollen. Im Übrigen bringt auch der Antrag auf Betreuung nichts. Der richtige Antrag wäre, eine Kontrollbetreuung anzuregen. Anträge gibt es in diesem Bereich im Betreuungsrecht überhaupt nicht, sondern es gibt nur Anregungen. Empfehlenswert ist es, diese Anregung von dritter Seite und nicht von den Angehörigen stellen zu lassen. Die Stiftung ist gerne bereit, auch hier Kurzgutachten zu vermitteln, damit der richtige Weg gegangen wird.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München