Leider ist vielen Vollmachtgebern die Reichweite der Vorsorgevollmacht nicht ausreichend bekannt. Deshalb kommt es dann zu zahlreichen Mißbrauchfällen, die durch eine rechtliche Beratung vermieden werden hätten können. Es gibt dabei zwei typische Fälle, in denen Vorsorgevollmachten unterschätzt werden.
Fall 1: beim Notar „mitunterschrieben“
Es gibt viele Fälle, in denen gerade ältere Menschen beim Notar eine testamentarische Regelung treffen. Häufig geschieht dies auf Veranlassung eines Kindes, das die ältere Person zum Notar bringt, den Termin vorher vereinbart und die testamentarischen Regelungen (mit) vorbespricht. Die ältere Person unterschreibt dann einfach. Liegt ein solcher Sachverhalt vor, kommt es häufig vor, dass die ältere Person zusätzlich eine Vorsorgevollmacht im Rahmen eines „Komplettpakets“ vorgelegt bekommt und dann mitunterschreibt, ohne dass konkret auf die Reichweite der Vorsorgevollmacht intensiv hingewiesen wird.
Fall 2: Vorsorgevollmacht-Formular
Ähnlich ist dies auch in Situationen, in denen insbesondere einem älteren Menschen ein ausgedrucktes Vorsorgevollmacht-Formular zur Unterschrift hingelegt wird. Meistens wird unterschrieben, damit man von diesem Thema Ruhe hat, ohne dass eine ausreichende Information stattfindet.
Prof. Dr. Wolfgang Böh, München-Gräfelfing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht