Falsche Begriffe bei Vorsorgevollmachten

Im Betreuungsrecht und bei Vorsorgevollmachten gibt es viele Begriffe, die sehr speziell sind. Wenn die Begriffe nicht zutreffend verwendet werden, führt dies zu Problemen. Folgende Fehler treten besonders häufig auf:

– Der Vorsorgebevollmächtigte wird als Betreuer bezeichnet.
– Der Betreuer wird als Bevollmächtigter bezeichnet.
– Die Patientenverfügung wird als Patiententestament bezeichnet.
– Man verwechselt die Begriffe Gegenbetreuer und Kontrollbetreuer.

Prof. Dr. Wolfgang Böh, München-Gräfelfing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

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