Notare – Auslandsgeltung

Die Frage, ob die Vorsorgevollmacht auch im Ausland gilt, ist eine ganz entscheidende Frage, die von den Notaren, soweit mir bekannt ist, in den Beratungen überhaupt nicht angesprochen wird. Die entsprechende gesetzliche Regelung im internationalen Bereich ist meiner Ansicht nach den meisten Notaren unbekannt oder sie vergessen einfach, darauf hinzuweisen.

Wir überprüfen Ihnen gerne Ihre Vorsorgevollmacht nach Fehlerhaftigkeit innerhalb der Vollmacht.
Viele der Tatbestände werden mit Sicherheit in Ihrer Vollmacht nicht erwähnt. Am schlimmsten sind die Vollmachten, die aus dem Internet ausgedruckt werden oder von Pseudo-Beratern. Wir haben politische Veranstaltungen im Wahlkampf erlebt, bei denen die Politiker zu Vorsorgevollmachten einladen, obwohl sie von dem Thema keine Ahnung haben.

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