Wir hören immer wieder, dass manche „Experten“ behaupten, dass die Patientenverfügung nur dann
möglich ist, wenn gleichzeitig eine Vorsorgevollmacht ausgestellt wurde. Hierzu ist auszuführen, dass
dies falsch ist. Eine Patientenverfügung ist immer wirksam, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben
entspricht. Eine gesetzliche Vorgabe, dass zusätzlich eine Vorsorgevollmacht existiert, gibt es nicht. Die
Vorsorgevollmacht kann Handlungswirkungen zur Patientenverfügung enthalten. Das sind Tricks, die
auch viele juristische Experten nicht kennen. Man sollte hier eventuell Empfehlungen sich von Experten
geben lassen, aber nochmals: