Vorsorgevollmacht – Kontrollbetreuer

Oft ist es recht gut, einen Kontrollbetreuer zur Einhaltung der Wünsche in der Vollmacht zu beauftragen. So haben wir gerade einen Fall erlebt, bei dem Angehörige sich beschweren, dass die 90 Jahre alte Mutter bei der Vorsorgevollmacht seinerzeit „auf das falsche Pferd“ gesetzt hat. Nunmehr ist ein Bevollmächtigter tätig, der sich bei der Mutter eingeschlichen hat. Das erste, was er macht, dass er sie ins Heim abschiebt, was die Mutter nie wollte. Gegen derartige missbräuchliche Anordnungen kann man einen Kontrollbetreuer in der Vorsorgevollmacht fixieren. Die Formulierung sollte einem Rechtsexperten überlassen bleiben.

gez.
Prof. Dr. Volker Thieler

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