Immer wieder hören wir von Personen, die Vorsorgevollmachten haben, dass sie erst sicher
sind, wenn die Vorsorgevollmacht bei der zentralen Stelle für Notare aufbewahrt wird.
Meiner Ansicht nach reicht diese Aufbewahrung nicht aus, weil im Notfall muss derjenige,
der eine Vollmacht hat, auch sofort Zugriff auf die Vollmacht haben. Sicherlich kann ein
Duplikat der Vorsorgevollmacht bei der Hinterlegungsstelle der Deutschen Notare aufbewahrt
werden. Sinnvoll ist es aber, das Original in den Händen von der Person zu belassen, die im
Notfall die Vorsorgevollmacht vorliegen haben muss. Manchmal geht es nur um wenige
Minuten. Dann hat es überhaupt keinen Sinn, sich an die Zentralstelle zu wenden, zumal diese
auch gewisse Geschäftszeiten hat und auch nicht auskunftspflichtig ist gegenüber
Privatpersonen. Eine Kopie der Vorsorgevollmacht reicht natürlich auch nicht aus, im
Rechtsverkehr müssen Sie das Original vorlegen. Es gibt einige Vorsorgevollmachtersteller,
die die Vorsorgevollmacht bei dritten Personen hinterlegen. Dies ist sicherlich möglich und
auch relativ gut für die Sicherheit der Vorsorgevollmacht. Allerdings muss diese dritte Person
auch in der Lage sein, in Minutenschnelle die Vorsorgevollmacht herauszugeben. Lassen Sie
sich diesbezüglich über Rechtsformen der Hinterlegung beraten.