Die Fälle, in denen der Ersteller keine nahestehende Person kennt, die als Bevollmächtigter in Betracht kommt, werden immer häufiger. Dennoch ist eine Vorsorgevollmacht nicht ausgeschlossen. Es muss allerdings auf dieses Problem bezogen eine vertiefte Beratung erfolgen. Der Unterzeichner kennt insoweit mehrere Möglichkeiten, wie eine bevollmächtigte Person gefunden und in die Vorsorgevollmacht mit hineingenommen wird. Zugleich muss natürlich der Bevollmächtigende bestmöglich abgesichert sein.
Prof. Dr. Wolfgang Böh, München-Gräfelfing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht