Die vom BGH getroffene Auslegung der Vorsorgevollmacht wäre nicht notwendig, wenn ein
mit dem Vollmachtsrecht befasster Vertreter bei dem Entwurf der Vollmacht als Berater dabei
gewesen wäre. Die Entscheidung zeigt aber deutlich, dass die Vorsorgevollmacht viel
komplizierter ist, als in der Öffentlichkeit dargestellt wird. Es empfiehlt sich, immer einen
Berater hinzuziehen, der auf diesem Gebiet sich auskennt und auch eine gewisse Praxis
Erfahrung mit Vorsorgevollmacht Rechtstreitigkeiten hat. Ein Großteil der Vollmachten
werden von Personen, die Prozesse nicht führen dürfen und oftmals die internen Kenntnisse
der Probleme der Vorsorgevollmacht nicht kennen, beraten?! Ein wesentliches
Beratungselement ist die Zusatzvereinbarung zur Vorsorgevollmacht deren Bedeutung oft
unterschätzt wird. Der BGH hat in seiner neuen Entscheidung zum Wohnort des
Bevollmächtigten gezeigt, dass die Vereinbarung, die zusätzlich getroffen werden sollte und
möglichst nicht Teil der Vorsorgevollmacht sein sollte von großer Bedeutung ist.