Gerade Notare weisen selten auf die Probleme der Widerruflichkeit der Vorsorgevollmacht hin-noch seltener gibt es hierzu Regelungsmoeglichkeiten in den meisten Vorsorgevollmachten.Dies liegt daran das nur Anwaelte ,die staendig mit Betreuungsfaellen zu tun haben die Problematik der Moeglichkeit des Widerrufs einer Vorsoegevollmacht kennen.
Ueber die Einleitung eines Kontrollbetreuungsverfahrens,
Die Vorsorgevollmachtsmappe mit einer Mustervordorgevollmacht des Betreuungsrechtsexperten Prof.Dr Thieler hilft Ihnen eventuell hier weiter!
(Preis Euro 30 zu bestellen ueber die Stiftung)
Da eine Vorsorgevollmacht aber vielmehr Rechtsprobleme zu lösen verlangt sollten Sie diese von einem Experten der derartige Faelle Problembereiche kennt loesen lassen.