Vorsorgevollmacht- jede kann unwirksam werden!
In den Publikationen -aber auch immer wieder von Notaren wird behauptet das die Vorsorgevollmacht eine Sicherheit vor einer Betreuung bietet!

Gerade Notare weisen selten auf die Probleme der Widerruflichkeit der Vorsorgevollmacht hin-noch seltener gibt es hierzu Regelungsmoeglichkeiten in den meisten Vorsorgevollmachten.Dies liegt daran das nur Anwaelte ,die staendig mit Betreuungsfaellen zu tun haben die Problematik der Moeglichkeit des Widerrufs einer Vorsoegevollmacht kennen.

Ueber die Einleitung eines Kontrollbetreuungsverfahrens,das praktisch jeder wegen Verdacht des Vollmachtmisdbrauchs anregen kann ist ein Widerruf der Vollmacht moeglich.Ist der Vollmachtgeber geschaeftsunfaehig bleibt es beim Widerruf-selbst wenn spaeter vom Gericht festgestellt wird,das der Widerruf rechtswidrig war!

Die Vorsorgevollmachtsmappe mit einer Mustervordorgevollmacht des Betreuungsrechtsexperten Prof.Dr Thieler hilft Ihnen eventuell hier weiter!

(Preis Euro 30 zu bestellen ueber die  Stiftung)

Da eine Vorsorgevollmacht aber vielmehr Rechtsprobleme zu lösen verlangt sollten Sie diese von einem Experten der derartige Faelle Problembereiche kennt loesen lassen.

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