Vorsorgevollmacht – Kontoauszüge

Vereinbaren Sie im Rahmen der Vorsorgevollmacht, dass die Kontoauszüge, insbesondere die
Auszüge über Ihre Kontenbewegungen, noch eine dritte Person erhält. Diese Regelung ist
sehr wichtig, um eine gewisse Kontrollfunktion zu haben. Es kann ein Vollmachtnehmer wohl
kaum etwas dagegen einwenden, wenn noch irgendjemand aus der Familie, Bekanntenkreis
oder Freundeskreis also irgendein Vertrauter, diese Kopien der Kontoauszüge bekommt. Es
handelt sich ja letztendlich um eine Gegenkontrolle, die für den Zeitraum wichtig ist, wenn
Sie überhaupt nicht mehr handeln können.

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