Vorsorgevollmacht – Notwendigkeit verkannt

 

Immer wieder können wir feststellen, dass die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht in der
Öffentlichkeit völlig verkannt wird. Wir hören immer wieder die Argumente:
„Ich benötige keine Vorsorgevollmacht, ich bin noch nicht so alt.“
„Ich bin noch nicht so krank.“
„Ich bin noch nicht dement.“
Falsch!
Eine Vorsorgevollmacht benötigen Sie nicht nur im hohen Alter. Egal in welchem Alter Sie sind, es
kann Ihnen immer ein Verkehrsunfall passieren, nach dem Sie nicht mehr handlungsfähig sind.
Es kann eine plötzliche Krankheit eintreten, bei der Sie vorrübergehend auch nicht mehr
handlungsfähig sind. Es kann…, es kann…, es kann……
Der wichtigste Hinweis soll in diesem Artikel dadurch erfolgen, dass wir darauf hinweisen möchten,
dass die Vorsorgevollmacht auch für den Zeitpunkt gilt, der nur vorrübergehend ist. Auch wenn Sie
nur für wenige Tage oder Wochen handlungsunfähig sind, benötigen Sie eine Vorsorgevollmacht.
Halten Sie sich im Ausland auf, sollten Sie immer eine Vorsorgevollmacht bei einer Vertrauensperson
in Deutschland hinterlegen, damit diese notfalls für Sie handeln kann.

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