Vorsorgevollmacht – Rechtssicher

Immer wieder erleben wir, dass Vorsorgevollmachten nicht rechtssicher abgeschlossen werden. Beispielsweise werden Vorsorgevollmachten aus dem Internet herausgedruckt, die leider nur die Möglichkeit eröffnen ja oder nein anzukreuzen. Warum selbst offizielle Staatsorgane diese Vorsorgevollmachten empfehlen ist nicht nachvollziehbar. Zumindest müsste klarer der Hinweis erfolgen, dass wenn „nein“ angekreuzt wird, man automatisch einen Betreuer hat.

Das Risiko einer gesetzlichen Betreuung betrifft jeden Erwachsenen. Deshalb ist die Vorsorgevollmacht die wichtigste Rechtserklärung, die es gibt. Dies ist den meisten Personen immer noch nicht bekannt. Dabei handelt es sich um eine rechtlich komplexe Erklärung, die sich nur vor dem Betreuungsgericht durchsetzt, wenn sie inhaltlich sorgfältig ausgestaltet ist.

Die Praxis zeigt, dass hieran sowohl viele Vorsorgevollmacht-Formulare, aber auch notarielle Vorsorgevollmachten scheitern. Wir erstellen mit Ihnen in mehreren Beratungsschritte Ihre individuelle Vorsorgevollmacht, damit Sie ausreichend abgesichert sind.

In diesem Zusammenhang regeln wir darüber hinaus die Betreuungsverfügung (hilfsweise Festlegung der Person eines gesetzlichen Betreuers), die Patientenverfügung (Behandlungsanweisungen an Ärzte) und die Sorgerechtsverfügung (betreffend das Sorgerecht für minderjährige Kinder).

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