Vorsorgevollmacht sicher?

Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden.
Sobald Sie sich im Krankenhaus oder im Pflegeheim über die Behandlung Ihres Ehepartners
beschweren, besteht die Möglichkeit, dass seitens des Krankenhauses oder Pflegeheims bei
Gericht der Antrag gestellt wird, Ihnen (!) wegen unzulässigem Hereinwirken in die Tätigkeit
des Krankenhauses oder Altenheimes, die Vollmacht zu entziehen! In der Praxis ein sehr
üblicher Fall. Ist die Vollmacht einmal entzogen, bleibt sie unwirksam. Derartige
Entziehungsanträge der Vorsorgevollmacht können beim Betreuungsgericht auch der Nachbar
oder jeder sonstige Dritte stellen, der meint, dass die Vollmacht missbraucht wird.

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