Vorsorgevollmacht – Unternehmer

Die Bedeutung der Vorsorgevollmacht für Unternehmer wird weitgehend unterschätzt. Viele Unternehmer meinen, dass sie mit einer normalen Vorsorgevollmacht für die Zukunft ihres Unternehmens hinreichende Regelungen getroffen haben. Dies ist aber nicht so.
1. Es ist empfehlenswert, die Vorsorgevollmacht getrennt von der
Unternehmensvorsorgevollmacht zu erstellen, da die Vorsorgevollmacht, also die normale Vorsorgevollmacht, sehr oft vorgelegt werden muss, beispielsweise im Krankenhaus, beim Arzt und entsprechenden Dienststellen, und es sicherlich nicht notwendig ist, dass Firmen intern Erkenntnisse erlangen.
2. In der Unternehmensvorsorgevollmacht ist viel detaillierter der Inhalt zu verfassen, als in der Vorsorgevollmacht. Mit der Unternehmensvorsorgevollmacht soll der Unternehmer regeln, in welcher Form sein Unternehmen in Zukunft geführt werden soll. Er muss auch im Rahmen der Vorsorgevollmacht regeln, wann und ob das Unternehmen fortgeführt werden soll, ob es verkauft werden soll oder ob und wann Liquidation eingeleitet werden soll.
Von besonderer Bedeutung ist auch die Regelung bezüglich der finanziellen Abhängigkeit der Erben von dem Unternehmen. Wie weit haften diese aufgrund der Annahme der Erbschaft für Schulden, die das Unternehmen gemeinsam macht, oder Fehler, die im Rahmen des Unternehmens gemacht werden könnten und für die die Erben noch verantwortlich gemacht werden?
Der Unternehmer muss des Weiteren die besonderen Regelungen des Handels- und
Gesellschaftsrechts für die Erteilung von Vollmachten berücksichtigen. Bei bestimmten
Berufsträgern wie Ärzten oder Anwälten muss auch berücksichtigt werden, dass die
Bevollmächtigten den Beruf gar nicht weiterführen können. Oftmals ist entscheidend in der Unternehmensvorsorgevollmacht auch die enthaltenen Handlungsanweisungen, die
letztendlich perfekt und wohlüberlegt gestaltet sein müssen. Es ist auch genau zu trennen, wer welche Handlungsanweisungen zu befolgen hat. Ist es sinnvoll die Handlungsanweisungen ausschließlich in der Familie zu belassen oder ist es sinnvoll bei komplizierten oder haftungsrechtlichen Handlungsanweisungen diese auch Berufsträgern zu geben, die evtl. dafür haften, dass sie Fehler machen? Ist es überhaupt sinnvoll, Handlungsanweisungen in die Familie zu geben, wenn hier eventuell ein Konkurrenzdenken in der Familie entstehen kann?
Welche Art von Verschuldungen dürfen die Vollmachtsempfänger überhaupt für das
Unternehmen durchführen? Welche Art von Beleihungen oder Belastungen dürfen sie
durchführen? Dies ist genauso zu erwägen, wie welche Verträge sie über gewisse
Kapitalgrenzen schließen dürfen. Dürfen sie Verschmelzungen oder Umwandlungen oder Aufspaltungen des Betriebes fordern? Dies ist auch eine wichtige Frage, die in der
Unternehmensvorsorgevollmacht geklärt werden muss.
Es muss zur Klarstellung darauf hingewiesen werden, dass die private Vorsorgevollmacht dafür da ist, für das Wohlergehen, für die ausreichende Versorgung und das weitere Angenehme Leben des Vollmachtgebers zu sorgen. Die Unternehmensvorsorgevollmacht hat die Bedeutung, dass sie Richtlinien geben soll, in welcher Form und ob das Unternehmen und von wem es weitergeführt werden soll.

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