Immer wieder erhält die Stiftung Anfragen über das Wesen einer Vorsorgevollmacht. Der
Begriff ist völlig unverständlich und in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt. Er soll
technisch bedeuten, dass Sie für den Notfall, falls Sie nicht mehr handeln können – egal in
welchem Alter Sie nicht mehr handeln können – egal ob durch Unfall, Krankheit oder einen
sonstigen Moment – egal ob Sie nur kurzfristig oder langfristig handlungsunfähig sind – in
einem solchen Fall eine Vorsorgevollmacht brauchen, um das Betreuungsrecht außer Kraft zu
setzen.