Vorsorgevollmachten – Unseriöse Anbieter

Wir staunen, wie viele Menschen aus verschiedensten Gründen zum Thema
Vorsorgevollmacht Vorträge halten, um anscheinend an ältere Menschen heranzukommen.
Wir haben im letzten Wahlkampf erlebt, dass Wahlkämpfer ihr Wahlvolk zum Thema
Vorsorgevollmacht einladen, obwohl wir mit Sicherheit wussten, dass derjenige, der als
Vortragender auftrat, von dem Thema keine Ahnung hatte. Wir haben erlebt, dass eine
Maklerfirma zu Vorsorgevollmachtvorträgen wirbt und empfiehlt die Vorsorgevollmachten in
deren Büro abzuschließen (Um den Zugriff, zu den Immobilien der alten Menschen, zu
bekommen) und warnt vor Beratung durch Anwälte, die zu wenig Ahnung haben. Man kann
nur staunen. Im Bereich der Vorsorgevollmacht gibt es so viele Rechtsprobleme, dass man
einen Anwalt nehmen sollte, damit die Vorsorgevollmacht nicht eines Tages, aufgrund von
vielen Fehlern, was wir in der Praxis erlebt haben, vom Gericht nicht anerkannt wird. Die
Vorsorgevollmacht ist ein sehr kompliziertes Rechtsystem, das ein Laie nicht erfassen kann,
wenn er sich nicht mit der Materie befasst hat. Auch bei Notaren findet man das Fachwissen
manchmal nicht vor, sondern mehr bei Anwälten, die auf diesem Gebiet auch
Rechtsstreitigkeiten führen. Die vielfache Zahl von nicht anerkannten Vorsorgevollmachten
in der Praxis zeigt die Problematik. Ein neuer Fall zeigt dies deutlich. In den
Vorsorgevollmachten wurden wahllos als bevollmächtigte Personen aufgenommen, die weit
entfernt wohnten. Manche Gerichte haben diese Vollmacht nicht anerkannt. Wir haben in den
Vorsorgevollmachten extra darauf hingewiesen, dass die Vollmacht auch gilt, wenn der
Bevollmächtigte nicht am gleichen Ort wohnt. Jetzt hat der BGH uns in der Rechtsansicht
bestätigt und ein entsprechendes Urteil gefällt, dass die Vollmachtwirksamkeit nicht von dem
Wohnort des Vollmachtnehmers abhängt.

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