Wann scheitert eine Vorsorgevollmacht

Die Praxis zeigt, dass leider viele Vorsorgevollmachten in der Praxis nicht anerkannt werden. Dies gilt insbesondere für Vorsorgevollmachtformulare, die im Internet erhältlich sind, und notarielle Vorsorgevollmachten, bei denen keine mehrstufige Beratung erfolgt. Die drei Hauptgründe für das Scheitern einer Vorsorgevollmacht sind:

(1) unzureichender Inhalt

Viele Vorsorgevollmachten sind so gestaltet, dass der Inhalt nicht ausreicht, um eine gesetzliche Betreuung auszuschließen. Das gilt sowohl bei „zu kurzen“ Vorsorgevollmachten, die inhaltlich nicht ausreichend sind, wie bei „zu komplizierten“ Vorsorgevollmachten, die inhaltliche Fehler bei einzelnen Regelungen aufweisen.

(2) Geschäftsunfähigkeit

Eine Vorsorgevollmacht ist unwirksam und wird nicht anerkannt, wenn der Vollmachtgeber bei Erstellung der Vollmacht geschäftsunfähig war. Viele Krankheitsbilder sind von außen nicht erkennbar, sodass auch vermeitlich geschäftstüchtige Vollmachtgeber geschäftsunfähig sind.

(3) Kontrollbetreuung

Mit der Kontrollbetreuung gelingt es Betreuungsgerichten in vielen Fällen, die Vorsorgevollmacht „kaputt“ zu machen. Das Risiko der Kontrollbetreuung muss deshalb bereits bei Erstellung der Vorsorgevollmacht mit berücksichtigt werden.

Prof. Dr. Wolfgang Böh, München-Gräfelfing
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

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