Wie kann man sich gegen die Kontaktverbote wehren?

 

Angehörige können sich durch ein sogenanntes Schnellverfahren (Einstweilige Verfügung)
bei Gericht dagegen wehren. Im Rahmen eines derartigen Schnellverfahrens entscheidet dann
das Gericht, ob die Besuchs -oder Kontaktsperre wirklich zulässig war. Es empfiehlt sich,
möglichst umgehend Rechtsrat eines Experten einzuholen, der sich mit derartigen
Rechtsfragen befasst hat, weil dadurch die Lebenssituation eines Menschen, der die
Vorsorgevollmacht erteilt hat, sich dramatisch verschlechtern kann oder lange intensive und
nachweisbar intakte Familienbänder zerrissen werden.

Themen
Alle Themen anzeigen