Vorsorgevollmacht – Miterben

Ein interessanter Fall war vor einiger Zeit beim Landgericht Aachen am 18.1.2018 unter AZ I O 138/16 zu entscheiden. Zwei Kinder waren als Miterben eingesetzt, beide hatten auch Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinausging, also eine sogenannte transmortale Vollmacht. Nach dem Tod des Erblassers widerrief ein Miterbe gegenüber dem anderen Miterben die Vorsorgevollmacht und teilte dies der kontoführenden Bank mit. […..]
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