Aus der Praxis ist nicht bekannt, dass viele ältere Menschen oftmals gar nicht den Willen haben, ein Testament zu errichten. Es gibt hier auch sehr trickreiche Erblasser, die in Wirklichkeit mit dem Testament die betreffende Person an sich binden wollen. Genauso schnell wie sie die Person an sich binden wollen, wollen sie die nächste Person, die ihnen in irgendeiner Person gefällig ist oder die sie benötigen, mit einem neuen Testament an sich binden. In der Rechtsprechung sind diese Testamentsproduzenten bekannt. Gerade diese Situation kann allerdings auch ein ganz ernster Hinweis darauf sein, dass der Erblasser überhaupt nicht mehr testierfähig ist, weil er überhaupt nicht mehr den Willen hat, über sein Vermögen zu verfügen, sondern sein Wille besteht ausschließlich darin, einen Menschen zu binden und andere zu bestrafen. Gerade diese Fälle kann man relativ leicht bei Gericht nachweisen, wenn entsprechende Zeugen für dieses Verhalten vorhanden sind.
Auch in diesem Fall ist die Stiftung gerne bereit, Aufklärungen für betroffene Angehörige zu leisten. Es muss immer wieder darauf hingewiesen werden, dass ein Abwarten bei der ersten Vermutung nur schädigend sein kann. Den einzigen Hinweis, den wir wirklich geben können, ist, hier in dieser Hinsicht sofort zu handeln, Fakten zu sammeln, die Namen von Menschen zu sammeln, die mit dem Erblasser zusammen waren und die später diese abstruse Verhaltensweise bestätigen können.
Prof. Dr. Volker Thieler, Rechtsanwalt