Erteilt der Erblasser eine Vollmacht, die nach seinem Tod weiter gelten soll (transmortale Vollmacht), erlischt diese, wenn der Bevollmächtigte den Erblasser allein beerbt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit rechtskräftigem Beschluss vom 10.01.2013 in einer Grundbuchsache entschieden. Denn eine rechtsgeschäftliche Vollmacht setze voraus, dass Vollmachtgeber und Bevollmächtigter personenverschieden seien (Az.: 15 W 79/ 12).
Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München