Unterschriftsrisiko

  In Deutschland ist es oftmals schwer nachzuweisen, ob die Vorsorgevollmacht wirklich von dem Vollmachtgeber stammte. Wenn dieser nicht mehr geschäftsfähig ist, ist dies kaum mehr nachzuweisen oder oftmals sehr schwer nachzuweisen. In Österreich gibt es hier eine sehr gute Regelung: Nach dem österreichischen Recht der Sachverwalterschaft ist eine Vollmacht nur wirksam, wenn sie entweder eigenhändig geschrieben wurde oder wenn […..]
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