Vorsorgevollmacht – Großmutter und Enkel

Bei Großmutter und Enkel kann man nicht davon ausgehen, dass bei gegenseitiger geteilter Kontovollmacht, im Rahmen einer Vorsorgevollmacht, ein Auftragsverhältnis im Sinne der § 662 folgende BGB gegeben ist (so auch OLG Düsseldorf ZEV 2007, Seite 184).

Neues Buch für Betreute und Angehörige der Betreuten

Der Betreuungsspezialist, Prof. Dr. Volker Thieler, hat ein neues Buch geschrieben, das speziell für Angehörige und Betreute gedacht ist. Es werden die wichtigsten Probleme der Betreuten und Angehörigen beantwortet. Das Buch ist zu beziehen über die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Bahnhofstraße 100, 82166 Gräfelfing Telefon: 089 / 44 232 99 – 0 Telefax: […..]
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Kontrollbetreuung

  In einer wichtigen Entscheidung des Bundesgerichthofes vom 23.9.2015 hat der BGH darauf hingewiesen, dass eine Kontrollbetreuung nur eingerichtet werden darf, wenn sie erforderlich ist. Es muss also der konkrete, durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht genüge getan wird, gegeben sein. Missbrauch der Vollmacht oder ein entsprechender Verdacht ist nicht erforderlich. Ausreichend sind […..]
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Vorsorgevollmacht – Kann widerrufen werden?

  Bei einem Widerruf der Vorsorgevollmacht lebt diese nicht mehr auf, d.h. also: selbst wenn durch eine Gerichtsentscheidung festgestellt wird, dass der Widerruf der Vollmacht unwirksam ist, dann würde die Entscheidung nicht dazu führen, dass die alte Vorsorgevollmacht wieder auflebt. Die Stiftung Vorsorgevollmacht weist auf dieses große Rechtsproblem hin, weil hier Beratungen auch im Rahmen der Vorsorgevollmacht von Personen durchgeführt […..]
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Vorsorgevollmacht – Zeitweise Entziehung durch das Gericht geplant

Es liegt ein neuer Gesetzentwurf zum Betreuungsrecht vor. Nach dem neuen Gesetzentwurf wird vom Bedeutung § 1820 BGB. Dieser lautet wie folgt: „Das Betreuungsgericht kann nach der Bestellung eines Betreuers anordnen, dass der Bevollmächtigte die ihm erteilte Vollmacht nicht ausüben darf und die Vollmachtsurkunde an den Betreuer herauszugeben hat, wenn die dringende Gefahr besteht, dass der Bevollmächtigte nicht den Wünschen […..]
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Vorsorgevollmacht – Betreuung trotzdem?

Nach außen wird durch die Justizministerien die Vorsorgevollmacht damit beworben, dass diese vor einer Betreuung durch ggf. fremde Personen schützt. Doch ist der Schutz wirklich so 100%ig? Nein, die Vorsorgevollmacht kann durch eine Gerichtsentscheidung schnell widerrufen werden. Die Gerichtsentscheidung nennt man Vollmachtwiderrufsbeschluss. Zu dieser Gerichtsentscheidung eines Betreuungsgerichts kommt es immer, wenn irgendeine dritte Person, es muss also nicht die Verwandtschaft […..]
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Betreuungsrecht – Rechtsgutachten

Das Betreuungsrecht ist ein kompliziertes Gebiet. Viele Entscheidungen basieren auch auf Beschlüssen und Beschwerdeentscheidungen, die dem Laien weitgehend unbekannt sind. Auch in der Praxis ist es ein Rechtsgebiet, das nicht alltäglich vorkommt. Viele Betreute und insbesondere deren Angehörige sind völlig fassungslos vor Entscheidungen gestellt, die sie mental überhaupt nicht verstehen können. Wir sind gerne bereit, aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung, Gutachten […..]
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Kontrollbetreuung – Mehrere Einzelbevollmächtigte

Interessant ist eine Entscheidung des BGH vom 30.03.2011 (Datenbank). In dieser Entscheidung ging es um einen Streit zwischen drei Kindern, die die Vorsorgevollmacht hatten. Ein Kind wollte den Elternteil, der die Vollmacht erteilt hatte, in ein Heim einweisen lassen, die anderen beiden Kinder nicht. Es kam zu einem Streit zwischen den drei Bevollmächtigten. Der Sohn, der die Unterbringung im Heim […..]
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Vorsorgevollmacht – Miterben

Ein interessanter Fall war vor einiger Zeit beim Landgericht Aachen am 18.1.2018 unter AZ I O 138/16 zu entscheiden. Zwei Kinder waren als Miterben eingesetzt, beide hatten auch Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinausging, also eine sogenannte transmortale Vollmacht. Nach dem Tod des Erblassers widerrief ein Miterbe gegenüber dem anderen Miterben die Vorsorgevollmacht und teilte dies der kontoführenden Bank mit. […..]
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