Angehörige können sich durch ein sogenanntes Schnellverfahren (Einstweilige Verfügung) bei Gericht dagegen wehren. Im Rahmen eines derartigen Schnellverfahrens entscheidet dann das Gericht, ob die Besuchs -oder Kontaktsperre wirklich zulässig war. Es empfiehlt sich, möglichst umgehend Rechtsrat eines Experten einzuholen, der sich mit derartigen Rechtsfragen befasst hat, weil dadurch die Lebenssituation eines Menschen, der die Vorsorgevollmacht erteilt hat, sich dramatisch […..]
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